Verbreite diese Seite über Bookmark-Dienste und soziale Netzwerke

Geben Sie noch einen Ort oder PLZ an, damit Ihnen optimale Ergebnisse angezeigt werden können!
z.B. Hotel, Schmidt
z.B. Berlin, 10117
Suche nach Branchen mit: 0-9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Adoption: Vom langen Warten auf das Wunschkind

Wenn Eltern sich den sehnlichen Wunsch nach einem Kind durch Adoption erfüllen wollen, müssen sie sich an eine Adoptionsvermittlungsstelle wenden. Doch bis sie ein Kind nach ihren Vorstellungen bekommen, dauert es meist Jahre. Wer ein Kind aus dem Ausland adoptieren will, zahlt dafür bis zu 20.000 Euro.

Bitte beachten Sie unsere Facebook-Gruppe zu diesem Artikel

Gruppe "Adoptionen"

Adoption: Vom langen Warten auf das Wunschkind
© JENS SCHMIDT - Fotolia.com

Der beliebte TV-Showmaster Günther Jauch ist glücklicher Papa von vier Mädchen. Doch nur von zwei seiner Kinder ist er auch der leibliche Vater. Zusammen mit seiner Frau Thea hat der 50-Jährige zwei Mädchen aus einem sibirischen Waisenhaus adoptiert. Zuerst nahm die Familie 1997 Katja in ihre Villa am Heiligen See in Potsdam auf. "Die Erfahrung mit unserem ersten Adoptivkind ist sehr schön. Katja ist ein Traumkind geworden", sagte Günther Jauch im Jahr 2000, als er sich entschieden hatte auch Mascha zu adoptieren.

Wie die beiden Mädchen des Fernsehmoderators, finden jährlich knapp 5000 Kinder in Deutschland neue Eltern. Darin eingerechnet sind alle Arten der Adoption (siehe Infokasten). 

"Erste Anlaufstelle für Eltern, die ein Kind adoptieren wollen, sind die Adoptionsvermittlungsstellen", sagt Frank Licht, Leiter der Zentralen Adoptionsstelle Berlin-Brandenburg (ZABB). Die Behörde arbeitet mit Vermittlungsstellen zusammen und berät Bürger in allen Fragen der Adoption.

Während in Brandenburg die Adoptionsvermittlung ausschließlich durch die zuständigen Jugendämter durchgeführt wird, können sich Eltern in Berlin zusätzlich an zugelassene Vermittlungsstellen in freier Trägerschaft wenden. 

"Zunächst wird von den Mitarbeitern ein umfangreiches Elternprofil erstellt", erklärt Frank Licht. Das umfasst unter anderem, warum ein Paar sich für Adoption entscheidet. "In vielen Fällen ist ein bisher unerfüllter Kinderwunsch der Grund", sagt er. 

Weiterhin prüfen die Vermittlungsstellen, ob die Bewerber alle Voraussetzungen erfüllen. "Diese Vorschriften stehen im Adoptionsvermittlungsgesetz", sagt der ZABB-Leiter. Darin heißt es zum Beispiel, dass ein Paar verheiratet sein muss, um ein Kind zu adoptieren. Das Mindestalter für einen Adoptivelternteil beträgt 25 und für den Ehepartner 21 Jahre. Außerdem sollte ein möglichst makelloses polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt werden. "Wenn ein Elternteil eine lebensverkürzende Krankheit hat, ist eine Adoption ausgeschlossen", fügt Frank Licht hinzu. Gleiches gilt bei Suchtkrankheiten

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird das Profil der zukünftigen Eltern mit den Vorstellungen über ihr Kind komplettiert. "Sie geben an, welche Eigenschaften das Kind haben sollte: ob Junge oder Mädchen, in welchem Alter, ob mit deutscher Herkunft und so weiter", erklärt Frank Licht. Gleichzeitig weist er darauf hin, dass dies nicht mit dem Blick in einen Katalog oder mit einem Autokauf zu vergleichen ist: "Man darf nie vergessen, dass die Kinder, die vermittelt werden, schon einmal Eltern verloren haben." Nicht wenige von ihnen haben schlimme Erlebnisse, wie Tod, Gewalt oder Scheidung, durchgemacht. 

"Viele Paare wollen Kleinkinder, bis maximal zum Schulalter", weiß Frank Licht aus Erfahrung. Seiner Ansicht nach glauben sie irrtümlicherweise, dass bestimmte genetische Veranlagungen, die die Kinder von den leiblichen Eltern haben, in diesem Alter noch umsteuert werden können. "Doch auch 8- oder 9-jährige Kinder brauchen Eltern", fügt er hinzu. 

Sind alle Voraussetzungen bei den Adoptiveltern geklärt und ihre Vorstellungen über ein zukünftiges Kind im Elternprofil festgehalten, heißt es: warten. Die Wartezeit bis zu einem ersten Vermittlungserfolg beträgt nicht selten mehrere Jahre. Es gibt weit mehr Bewerber als Kinder. Außerdem suchen die Vermittlungsstellen Adoptiveltern für ein Kind sehr sorgfältig aus. "Kind und Eltern müssen zueinander passen. Das ist vergleichbar mit zwei Zahnrädern, die so justiert werden müssen, dass sie störungsfrei ineinander greifen", beschreibt Frank Licht. 

Um zu sehen, ob die Beziehung auch zukünftig störungsfrei sein wird, gibt es die so genannte Adoptionspflegezeit. Dabei lernt das Kind seine neuen Eltern kennen. Auch seine leiblichen Eltern können mit dem Adoptivpaar ins Gespräch kommen (siehe Infokasten). Zum Teil leben die neuen Familien kurzzeitig auf Probe zusammen. Alles passiert unter Aufsicht und mit Unterstützung der Vermittlungsstellen. "Diese Zeit dauert meist ein Jahr, mal etwas länger, mal etwas kürzer", sagt Frank Licht. 

Wenn alles passt, bedarf es noch der schriftlichen Zustimmungen der Adoptiveltern, der leiblichen Eltern und der Kinder. Ab einem Alter von 14 Jahren können sie selbst entscheiden. Sind sie jünger, übernimmt dies ein Vormund, der meist vom Jugendamt gestellt wird, erklärt Frank Licht. Rechtskräftig wird die Adoption erst nach der notariellen Beglaubigung aller Zustimmungen. 

Von nun an hat das Adoptivpaar alle elterlichen Rechte und Pflichten. "Auch alle Verwandten der Eltern sind ungefragt von diesem Zeitpunkt an Oma und Opa oder Tante und Onkel", macht der Experte für Adoptionsfragen deutlich. Die Betreuung und Beratung durch die Vermittlungsstellen können die neuen Familien auch nach dem Verfahren weiterhin in Anspruch nehmen. 

Das gilt auch, wenn ein Kind aus dem Ausland adoptiert wird. Das Verfahren ist jedoch sehr viel umfangreicher als bei Adoptionen innerhalb Deutschlands. Seit 2002 regelt das so genannte "Haager Übereinkommen" die Auslandsadoptionen. Es dient vor allem zum Schutz der Kinder und soll den Handel mit ihnen verhindern. Einrichtungen, die Kinder aus dem Ausland vermitteln wollen, brauchen dafür eine gesonderte Zulassung. Mehr Informationen dazu gibt die ZABB (siehe Weblinks). 

Frank Licht weist jedoch darauf hin, dass Auslandsadoptionen um ein Vielfaches teuerer sind, als ein Kind aus dem Inland zu adoptieren. "Auslandsadoptionen kosten zwischen 15.000 und 20.000 Euro", sagt er. Reise- und Unterkunftskosten sowie unzählige Gebühren treiben den Preis in die Höhe. Bei einer Inlandsadoption belaufen sich die Kosten für den Notar auf 60 bis 120 Euro. "Viel mehr kommt auch nicht dazu", sagt Frank Licht.

Arten und Formen der Adoption

  • Adoptionsarten
    • Fremdadoption - zwischen Kind und Adoptiveltern besteht keinerlei verwandtschaftliche Beziehung
    • Verwandtschaftsadoption - zwischen Kind und Adoptiveltern besteht eine verwandtschaftliche Beziehung dritten Grades - zum Beispiel, wenn ein Kind von seinem Onkel adoptiert wird
    • Verschwägertenadoption - das Kind ist Stiefkind eines Adoptivelternteils - zum Beispiel, wenn ein Stiefvater das Kind seiner Frau adoptiert
  • Adoptionsformen
    • Inkognitoadoption - Adoptiv- und leibliche Eltern kennen sich nicht (können aber Briefkontakt haben) - ab dem 16. Lebensjahr haben adoptierte Kinder das Recht, auf Einsicht in den Geburtseintrag beim Standesamt, um den Namen ihrer leiblichen Mutter herauszufinden
    • halboffene Adoption - Adoptiv- und leibliche Eltern treffen sich anonym auf neutralem Boden (zum Beispiel im Jugendamt)
    • offene Adoption - Adoptiv- und leibliche Eltern kennen sich und stehen im Kontakt miteinander